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Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

1. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich unverpackt, exklusive MWSt. Die Preise verstehen sich pro Stück oder kg. Auftragskosten-Anteil: Bei Fakturenbeiträgen unter Fr. 100.-- wird ein Auftragskostenzuschlag erhoben und allfällige Rabatte werden aufgehoben. Der Mindestfakturenwert beträgt Fr. 30.--.

2. Zahlung

Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen zahlbar: 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Skonto.

3. Lieferungen

Lieferungen ab Fr. 1’000.-- erfolgen franko Talstation. Express-, Schnellzuschläge und LSVA-Zuschläge gehen zu Lasten des Kunden. Beschädigungen oder allfällige Verluste sind uns innert 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht, die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatz zu fordern.

4. Rücksendungen 

Gelieferte Waren können wir nur unter vorheriger Absprache zurücknehmen. Für Rücksendungen schreiben wir höchstens bis 80 % des Fakturenwertes gut.

5. Reklamationen

Allfällige Reklamationen werden von uns nur innert 2 Tagen nach dem Empfang der Waren anerkannt. Bei begründeten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern oder den Preis zu mindern. Es muss die Gelegenheit eingeräumt werden, eventuelle Schäden selbst an Ort und Stelle zu beheben. Dadurch eventuell entstehende Terminverzögerungen berechtigen keinesfalls zu Forderungen irgendwelcher Art.

6. Garantie

Wir garantieren dafür, dass unsere Erzeugnisse immer die gleiche Qualität aufweisen und den Angaben in unseren Prospekten entsprechen. Änderungen aufgrund neuester Erkenntnisse behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Beachtung der allgemeinen Regeln der Baukunst und der üblichen Massnahmen der Baupraxis ist für jede Verarbeitung unerlässlich.

7. Höhere Gewalt, Rohstoff-Verknappung

In Fällen von Rohstoff-Verknappung und damit im Zusammenhang stehenden Preissteigerungen oder Lieferausfällen behalten wir uns ausdrücklich vor, alle bereits abgegebenen Offerten als freibleibend zu betrachten; zu Tagespreisen zu fakturieren, vertraglich vereinbarte Liefermengen unter Vorbehalt der Rohstoffbeschaffung zu erfüllen.

8. Urheberrechte / geistiges Eigentum / Schutzrechte

Unsere Produkte, welche unter einem Patentschutz stehen, dürfen nicht kopiert werden. Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden, zu reproduzieren oder Dritten weiterzugeben.

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung bei uns.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Leviat AG.

Neuigkeiten

Fachreferat – Durchstanzbemessung in der Schweiz

Nach der erfolgreichen ersten Auflage des Fachreferats über Durchstanzen ist ab sofort die neue Version mit dem Titel «Durchstanzbemessung in der Schweiz» als PDF zum Herunterladen verfügbar.

Leviat auf der BAU 2023

Die BAU findet vom 17.-22.04.2023 in München wieder als Präsenzmesse statt. Wir laden Sie herzlich ein, uns auf unseren Stand Nr. 139 in Halle A3 zu besuchen.